AGB
Die nachstehend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle zwischen uns und unseren Vertragspartnern abgeschlossenen Geschäfte verbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
ALLGEMEIN
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wien, als Geschäftssitz von Fair Enough Veranstaltungs GmbH.
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Für alle die AGB betreffenden Angelegenheiten gilt der Gerichtsstand des Bezirksgerichts Wien bei.
Vertragspartner
Fair Enough Veranstaltungs GmbH
Obere Donaustr. 67 A/6
1020 Wien
Geschäftsführer:
Johannes Beitl
Geschäftsabschluss und sonstige Vereinbarungen
Geschäftsabschlüsse und mündliche Vereinbarungen werden erst durch einen schriftlichen Vertrag gültig und anerkannt. Ein vom Vertragspartner von den schriftlich getroffenen Vereinbarungen abweichendes Verhalten gilt auch bei Duldung durch uns nicht als stillschweigende Abänderung des Vereinbarten. Die AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingung Leistungen
vorbehaltlos erbringen!
Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner erklärt dieser, die AGB von Fair Enough Veranstaltungs GmbH zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Datenschutz / E-Mail
Bei Onlineteilnahme stimmt die jeweilige Person der Speicherung seiner Daten zu und erklärt sein Einverständnis, Informationen per Email bzw. auch über den Postweg von der Fair Enough Veranstaltungs GmbH zu erhalten. Die Fair Enough Veranstaltungs GmbH verpflichtet sich jedoch dazu, dass gespeicherte Userdaten weder an Dritte noch zu missbräuchlichen Zwecken im eigenen Unternehmen, benutzt werden. Über Änderungen unserer Richtlinien bezüglich Privatsphäre und Datenschutz informieren wir Sie durch Bekanntmachung auf unserer Seite. Zudem stimmt jeder Besucher der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung mittels Foto oder Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu.
Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen
Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Im Falle der Absage einer Veranstaltung bis zu drei Tage vor dem offiziellen Beginn kann/können die Karte(n), bis zu zwei Tage nach dem geplanten Veranstaltungsdatum rückerstattet werden. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) vorbehalten, d.h. sie berechtigen zu keiner Refundierung. Ein Preisminderungsanspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands aufgrund höherer Gewalt oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes aus ebendiesen Gründen ist ausgeschlossen. Im Falle der vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den Künstler verursachten Absage, der Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten,Versandspesen, Bearbeitungsgebühren
etc.) ersetzt. Bei Fernseh-Übertragungen erteilt der Inhaber dieser Karte der übertragenden Fernseh-Anstalt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
Absage
Bei Umwelteinflüssen wie Sturm, Hagel, Hitze, Unwetter, etc. behaltet sich der Veranstalter das Recht jederzeit die Veranstaltung abzusagen um die Besucher zu schützen und um Verletzungen zu vermeiden bzw. verringern. Ein Widerruf der Veranstaltung kann ebenfalls bei Absage eines DJs und bei zu geringer Vorverkaufszahlen erfolgen.
Bei diesen Fällen entsteht keine Rückzahlung des Kartenpreises. Generell obliegt es dem Veranstalter ob eine Entschädigung, in welcher Form auch immer, entsteht oder Nachholung der Veranstaltung stattfindet.
Abbruch
Sowohl bei zu starken Umwelteinflüssen wie Sturm, Hagel, Hitze, Unwetter, etc. als auch bei plötzlichen Eskalationen, Massenpaniken und Sicherheitslücken behaltet sich der Veranstalter das Recht vor jederzeit die Veranstaltung bis zur offiziellen Einlasszeit abzubrechen um die Besucher zu schützen und um Verletzungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Die Rückzahlung des Kartenpreises…..
Verspätung / Programmänderung
Die Verspätung eines Acts und die sich dadurch verzögernde Spielzeit / Änderung des Programms ist nicht von dem Unternehmen Fair Enough Veranstaltungs GmbH abhängig und wird dadurch auch nicht von dieser in irgendeiner Form entschädigt.
Diebstahl / Haftung
Für Diebstahl oder Verlust der Wertgegenstände eines Gastes bei einer Veranstaltung, von der Event- und Veranstaltungsfirma Fair Enough Veranstaltungs GmbH, wird von dieser keine Haftung übernommen.
Verlust von Kleidungsstücken in der Garderobe durch das Garderobenpersonal wird mit einer Vergütung von ….€ entschädigt.
Bei Einbrüchen oder Beschädigungen in Autos wir ebenfalls keine Haftung von der Fair Enough Veranstaltungs GmbH übernommen.
Getränke und Lebensmittel
Die Mitnahme von Getränken und Lebensmitteln ist bei Veranstaltungen der Fair Enough Veranstaltungs GmbH untersagt.
Verkauf von Waren und Erbringung von Dienstleistungen
Der Verkauf von Artikeln und Gegenständen und auch die Erbringung von Dienstleistungen welcher Art auch immer gegen Entgelt ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Ein Zuwiderhandeln dagegen berechtigt uns zur vorzeitigen Vertragsauflösung.
Fotos / Aufzeichnungsgeräte
Das Fotografieren, auf dem Festivalgelände, ist nur mit Handys inklusive Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Sollte für den ausschließlich privaten Gebrauch anderes Foto- oder Videoequipment verwendet werden sollen, so ist dies vorher unter Angabe der genauen Equipmentbezeichnung und des Verwendungszwecks des Materials bei der Fair Enough Veranstaltungs GmbH anzumelden. Erst nach schriftlicher Freigabe durch die Fair Enough Veranstaltungs GmbH darf dieses bei der Veranstaltung verwendet werden. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Mitschnitte insbesondere nicht online gestellt werden dürfen.
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
Jegliche Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 2.500 verwirkt- Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Lautstärke
Wir weisen darauf hin, dass bei dem Festival aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig, vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.
Laser
Auf Grund des Einsatzes von Laser bei den Veranstaltungen wird geraten sich nicht dem direkten Strahl oder Streustrahlung auszusetzen.
Mit dem Kauf der Karte und der damit verbundenen Teilnahme an diesem Konzert bestätigen sie die zur Kenntnisnahme und besuchen das Konzert auf eigene Gefahr.
Licht / Stroboskop / Nebelmaschine
Achtung. Vermehrter Einsatz von Lichteffekten, Stroboskop und Nebelmaschinen können bei empfindlichen Menschen und Epileptikern zu Anfällen führen.
Mit dem Kauf der Karte und der damit verbundenen Teilnahme an diesem Konzert bestätigen sie die zur Kenntnisnahme und besuchen das Konzert auf eigene Gefahr.
Rollstuhlfahrer
Wir verweisen darauf, dass nicht jedes Gelände bzw. jede Location 100%ig barrierefrei und für Rollstühle geeignet ist und machen Sie daher auf die eigens ausgewählten/aufgebauten, leicht für Rollstuhl befahrenen, Flächen aufmerksam.
Ticket
Ein Print@Home Ticket ist nur gültig, wenn es im Gesamten auf einem Papier mit der Größe DIN A4 gedruckt wurde
Ein unbefugt vervielfältigtes oder unbefugt weiterverkauftes Ticket (Print@home oder Karte) berechtigt nicht zum Besuch der Veranstaltung. Der einmalig verwertbare Barcode auf dem Ticket wird am Veranstaltungsort entwertet. Es ist daher ausgeschlossen, dass sich weitere Personen z.B. durch Vervielfältigung des Barcodes mit demselben Barcode Zugang zu der Veranstaltung verschaffen können
Für den Fall, dass von einem Ticket Kopien auftauchen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besitzern der Kopien bzw. dem Besitzer des unbefugt vervielfältigten Tickets den Zugang zu der Veranstaltung zu verweigern. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Tickets zu verlangen. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für Unannehmlichkeiten, welche durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch eines Tickets entstehen.
Reinigung
Für die Reinigung des Veranstaltungsortes, insbesondere der Toiletten, ist der Kunde allein verantwortlich.
Security
Das Sicherheitspersonal wird bei jeder Veranstaltung auf die neue Umgebung und Situation wiederholt eingewiesen. Es erlaubt sich jederzeit Kontrollen durchzuführen und Taschen, Rucksäcke, Mäntel, Personen, etc. nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen bzw. abzutasten und gefundene, als gefährlich wahrgenommene, Objekte in vorläufige Verwahrung zu nehmen.
Der Kunde hat mindestens einen Stage Security bereitzustellen, der ausschließlich für die Sicherheit auf der Bühne verantwortlich ist.
Des Weiteren sind für das Personal von Fair Enough Veranstaltungs GmbH ausreichend nichtalkoholische Gratisgetränke zur Verfügung zu stellen. Näheres ist individuell zu vereinbaren.
Anwesenheitspflicht
Sollte weder während der behördlichen Kommissionierung noch während der Dauer der Veranstaltung der Vertragspartner bzw. ein bevollmächtigter Vertreter anwesend sein, sind wir berechtigt Sofortmaßnahmen und die uns zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen
ohne vorherige Verständigung des Vertragspartners auf dessen Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
VERLEIH
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse, einschließlich Beratung und sonstigen vertraglichen Leistungen. Mit der Unterschrift dieses Vertrages stimmen Sie unseren umseitigen AGB zu. Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Irrtümer, Tippfehler und Preisänderungen sind in unseren Angeboten vorbehalten.
Aufträge per Post, E-Mail, Telefon sowie per Fax sind für Fair Enough Veranstaltungs GmbH erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge müssen innerhalb von 3 Tagen, jedoch mindestens 1 Tag vor der Leistungserbringung, schriftlich bestätigt bei Fair Enough Veranstaltungs GmbH vorliegen.
Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und/oder Rechnung.
Bestellung
Alle schriftlich vereinbarten Bestellungen sind verbindlich und können nicht storniert werden. Mit Ausnahme des eingehaltenen Stornierungszeitraumes von—————————-. Bei benötigter Anmietung über ein weiteres Unternehmen über Fair Enough Veranstaltungs GmbH akzeptiert der Kunde hiermit auch die AGBs des jeweiligen Unternehmens und verpflichtet sich diese einzuhalten.
Bezahlung
Mietobjekte, die für den Versand oder Hinterlegung gemietet werden, können per Kreditkarte (VISA oder Mastercard) bezahlt werden. Das Mietgeschäft kommt jedoch nur zustande, wenn der Buchungsvorgang mit einer gültigen Kreditkarte (VISA oder Mastercard) durchgeführt und der Zahlungsvorgang von der jeweiligen Kreditkartengesellschaft autorisiert wird oder das Geld per Nachnahme eingehoben wird. ———————————–
Zustellung, Verwendung
Die gemieteten Objekte können entweder per Post/Logistikunternehmen versandt oder zur Abholung in unserem Lager vorbereitet werden. Für den Versand anfallende Kosten werden extra auf der Rechnung angeführt. Für eventuelle verspätete Lieferung oder nicht erscheinende Artikel übernimmt die Fair Enough Veranstaltungs GmbH keine Haftung. In diesem Falle ist das jeweilige Versandunternehmen zu kontaktieren.
Äußere Schäden oder technische Fehler müssen bei der Abholung angegeben werden. Falls diese erst später erkannt werden bzw. vom Kunden angegeben werden, ist dieser für die Reparatur verantwortlich bzw. verpflichtet den Verursacher für die Schäden zu finden und an Fair Enough Veranstaltungs GmbH zu melden. Ein Preisminderungsanspruch aufgrund eines Ausfalles der Technik oder Beschädigung dieser ist im Einzelfall abzuklären.
Der Kunde bestätigt hiermit ebenfalls, dass er sich mit der Bedienung der jeweiligen angemieteten Objekte bereits im Vorhinein auseinander gesetzt hat und diese richtig bedienen kann. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, steht der Kunde in der Verpflichtung diese Information anzugeben um einer Einschulung unterwiesen werden zu können. Bei Nichtbeachten der richtigen Nutzung ist der Veranstalter berechtigt, die gemieteten Objekte einzubehalten oder wieder von einem Versandunternehmen abholen zu lassen. Die auftretenden Kosten für die Abholung werden ebenfalls vom Kunden übernommen.
Mietobjekte
Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum des Vermieters – Fair Enough Veranstaltungs GmbH.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Anmeldung der Veranstaltung sowie der Vergnügungssteuer verantwortlich und hält die Vermieter hiervon, insbesondere hinsichtlich Gebühren, Steuern, Abgaben und ähnliches, schad- und klaglos.
Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen.
Die Vermieter behalten sich das Recht vor, an den Geräten und Aufbauten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden. Fair Enough Veranstaltungs GmbH behalten sich für sich und ihre Hilfskräfte ebenfalls das Recht vor, bei Auf- und Abbau der Gerätschaften, sowie während der Veranstaltungen Gewand mit Firmenlogos- und Schriftzügen zu tragen.
Sollte sich der Lieferumfang während des Aufbaues aufgrund von Notwendigkeiten oder mündlicher Bestellungen ändern, so gilt als vereinbart, dass diese in der Schlussrechnung berücksichtigt werden.
Für Flurschäden und anderen Schäden, welche während eines Auf- oder Abbaues im Zuge eines Projektes durch Fair Enough Veranstaltungs GmbH verursacht werden, hält der Mieter – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Fair Enough Veranstaltungs GmbH – schad- und klaglos.
Die Mietgeräte werden im überprüften und sauberen Zustand übergeben. Der Kunde hat nach dem Einsatz für eine entsprechende Säuberung der Geräte zu sorgen. Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln. Sofern der Kunde die Geräte nicht säubert, werden ihm die dadurch entstandenen Reinigungskosten nach Aufwand/Materialverbrauch inkl. Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Geräte, und hat für die ggf. notwendige Überprüfung durch Behörden zu sorgen. Alle Geräte die über dem Publikum montiert werden sind mit dafür vorgesehenen Ketten und Seilen (Safeties) zu sichern. Alle Geräte sind ebenfalls gegen Herab‐ und Umfallen sowie Kippen zu sichern. Abhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen. Fair Enough Veranstaltungs GmbH übernimmt keinerlei Haftung oder Schadensersatzansprüche aus Schäden, die sich durch jegliche Missachtung der technischen Vorsichtsmaßnahmen und gesetzlichen Vorschriften und Normen ergeben.
Lieferung, Verpackung, Lieferfristen
Der Mindestauftragswert ist € 20,‐ (inkl. MwSt.). Fair Enough Veranstaltungs GmbH behält sich vor, bei geringerem Auftragswert einen Mindermengenzuschlag von € 5,‐ (inkl. MwSt.) zu berechnen.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware ordnungsgemäß dem Versand‐ oder Beförderungsunternehmen übergeben wurde geht das Risiko auf den Kunden über. Alle Waren können gegen Aufpreis transportversichert werden.
Der Versand wird auf einem von Fair Enough Veranstaltungs GmbH am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Die Verpackungskosten werden in die Versandkosten mit eingerechnet.
Die Transport‐ und Lieferkosten sind vom Kunden zu tragen.
Fair Enough Veranstaltungs GmbH behält sich das Recht vor, einen Auftrag in Teillieferungen zu versenden soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die Ware ist bei Entgegennahme durch den Kunden sofort auf Transportschäden und Vollständigkeit zu überprüfen. Schäden an der Verpackung müssen unverzüglich dem jeweiligen Transportunternehmen gemeldet und schriftlich bescheinigt werden.
Nach Ablauf der von Fair Enough Veranstaltungs GmbH angegebenen Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 14 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen kann die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung verlängert werden. Wird die Lieferung durch eines der vorher genannten Ereignisse unmöglich oder für Fair Enough Veranstaltungs GmbH unzumutbar ist Fair Enough Veranstaltungs GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Kunde vom Vertrag zurücktreten muss er Fair Enough Veranstaltungs GmbH eine Nachlieferungsfrist von 3 Wochen gewähren. Die Frist beginnt ab Zugang bei Fair Enough Veranstaltungs GmbH.
Bei durch Fair Enough Veranstaltungs GmbH verschuldetem Liefer‐ oder Leistungsverzug sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Fair Enough Veranstaltungs GmbH nicht vorliegen.
Schadenersatz & Warenrücknahme
Schadenersatzansprüche sind auf den Wert der gelieferten Ware (zum Auslieferungsdatum) beschränkt. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.
Gelieferte Waren werden nur dann zurückgenommen wenn dies im Vorhinein schriftlich vereinbart wurde und sich die Ware in original verpacktem, einwandfreiem Zustand befindet. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich Fair Enough Veranstaltungs GmbH vor die Annahme zu verweigern. Bei Ware die auf speziellen Wunsch des Kunden bestellt wurden und nicht dem lagerüblichen Bestand entspricht ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgte.
Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung des gutgeschriebenen Betrags ist nicht möglich.
Für nicht retournierte Geräte verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den Wiederbeschaffungspreis.
Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, aus welchen Gründen auch immer, von der vereinbarten Auftragserteilung zurückzutreten. Dabei fallen die nachstehenden Stornogebühren an:
• Bei einer Stornierung 5 Tage vor der Veranstaltung oder kürzer werden 50 % des Preises für das eingesetzte Personal und 100 % des Preises für das Material verrechnet. Bei Auftragserteilung 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird im Falle einer Stornierung jedenfalls der Gesamtpreis verrechnet.
• Bei einer Stornierung vom 10. bis zum 6. Tag vor der Veranstaltung werden 50 % des Gesamtpreises verrechnet.
• Bei einer Stornierung vom 30. bis zum 11. Tag vor der Veranstaltung werden 20 % des Gesamtpreises verrechnet.
• Bei einer Stornierung bis zum 31. Tag vor der Veranstaltung wird seitens CS nichts verrechnet.
Preise
Alle angegeben Preise verstehen sich inkl. der gültigen MwSt. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Rechnungslegung gültigen Preisen.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Fair Enough Veranstaltungs GmbH.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden, veräußern noch zu Sicherung übereignen.
Zahlungsbedingungen
Ab Auftragserteilung bei einem Gesamtwert von über € 1.000,- ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Rechnungsbetrages zu tätigen. Den Restbetrag mit Rechnungserhalt.
Fair Enough Veranstaltungs GmbH behält sich vor an Privatkunden und/oder Erstkunden nur per Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Die Nachnahmegebühr ist von Kunden zu tragen.
Fair Enough Veranstaltungs GmbH behält sich vor noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in vereinbarter Frist geleistet wird, ist Fair Enough Veranstaltungs GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Für verspätete Zahlungen von Kunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% p. a. verrechnet. Für verspätete Zahlungen von Unternehmenskunden werden Verzugszinsen in der Höhe von 8,38% p. a. verrechnet. Eine Zahlung gilt dann als verspätet, wenn diese nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt gänzlich bezahlt wurde.
Die Mahnspesen betragen €10,-. Das Einschalten eines Inkassobüros wird zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Fair Enough Veranstaltungs GmbH behält sich vor, in einem solchen Fall noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Ferner ist Fair Enough Veranstaltungs GmbH berechtigt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen ohne dass damit vom Recht des Vertragsrücktrittes Gebrauch gemacht wird.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsansprüche aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind schriftlich festgehalten oder rechtskräftig festgestellt.
Absagen
Im Falle eines Abbruchs oder der Absage der Veranstaltung nach der Beauftragung von Fair Enough Veranstaltungs GmbH, sind bis 30 Tage vor der Veranstaltung 50%, bis 10 Tage vor der Veranstaltung 75%, ab 10 Tage vor der Veranstaltung 100% der vereinbarten Miete fällig. In Fällen höherer Gewalt ist der Vertrag gegenstandslos.
Zusatz
Der Kunde darf, wenn nicht ausdrücklich verboten, in die öffentliche Referenz‐Liste von Fair Enough Veranstaltungs GmbH aufgenommen werden.
Leistung durch Dritte
Ist ein Subunternehmen nötig um den Anforderungen des Kundens nachzukommen, wird dieses von der Event- und Veranstaltungs GmbH Fair Enough Veranstaltungs GmbH bestimmt. Die Haftung für Leistungen, welche sich aus der Beauftragung des Sublieferanten ergeben, trifft das Unternehmen Fair Enough Veranstaltungs GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde mit der Auftragsstellung an Fair Enough Veranstaltungs GmbH ist ebenfalls rechtlich dazu gezwungen sich an die AGB’s des Subunternehmens, betreffend des jeweiligen gemieteten Gegenstandes, zu halten.
Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel
Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige, Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel (Kreditkarte) vorlegen.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln. Er hat alle für die Benutzung eines derartigen Fahrzeuges maßgeblichen Vorschriften (insbesondere das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung) zu beachten und während der Mietdauer regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug auch weiterhin in betriebs- und verkehrssicherem Zustand befindet. Vor Fahrtantritt hat sich der Mieter mittels des im Fahrzeug befindlichen Betriebshandbuches über die richtige Bedienung des Fahrzeuges zu informieren und die diesbezüglichen Vorschriften und Empfehlungen einzuhalten (insbesondere regelmäßige Prüfung des ausreichenden Standes von Motoröl, Kühlflüssigkeit und sonstigen Betriebsmitteln).
Bei Fahrzeugübernahme bereits bestehende Schäden am Fahrzeug sind vom Mieter, sofern diese nicht auf dem Mietvertrag bereits verzeichnet sind, dem Vermieter sofort, also vor Fahrtantritt, zu melden. Meldet der Mieter derartige Schäden nicht sofort, gelten diese als von ihm verursacht, sofern er nicht das Gegenteil beweist (diese Beweislastumkehr gilt nicht, wenn der Mieter Verbraucher i.S.d. Konsumentenschutzgesetzes ist).
Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vor geschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte für die jeweilige Fahrzeugmarke bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von EUR 100 (Einhundert) beauftragen. Darüber hinaus ist im Schadenfall vom Mieter ausnahmslos vor jeglicher Beauftragung von Reparaturen das Einvernehmen mit Fair Enough Veranstaltungs GmbH herzustellen.
Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses ebenso mit einem vollen Kraftstofftank zurückzustellen. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgestellt, wird Fair Enough Veranstaltungs GmbH die Betankung durch eigene Mitarbeiter durchführen und dem Mieter dafür Kosten in Höhe von EUR 3,80/Liter fehlenden Kraftstoffs in Rechnung stellen. Getankt werden darf lediglich jene Art von Kraftstoff, die im Betriebshandbuch des Fahrzeuges angeführt ist. Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden durch Falsch-Betankung entstandenen Schaden (dies gilt nicht, wenn den Mieter an der Falsch-Betankung kein Verschulden trifft – der Mieter hat in diesem Falle jedoch, soweit im Einzelfall zumutbar, die Umstände, die zur Falsch-Betankung geführt haben, zu dokumentieren und diese Dokumentation unverzüglich an Fair Enough Veranstaltungs GmbH zu übergeben).
Bei Ausfall oder Beschädigung des Kilometerzählers oder dessen Verplombung ist Fair Enough Veranstaltungs GmbH berechtigt, falls sich die tatsächliche während der Mietdauer zurückgelegte Fahrtstrecke nicht anders feststellen lässt, das Mietentgelt auf der Basis der durchschnittlichen Kilometertagesleistung seit dem Tag der Erstzulassung, mindestens aber 100 km/Tag, zu berechnen.
Die jeweilige Fracht ist vor möglichen Einwirkungen von außen, ruckartigen Bremsmanövern, etc. mit dementsprechend geeigneten Spanngurten zu sichern.
Behördliche Bewilligungen und Genehmigungen
Der Vertragspartner hat sämtliche gesetzliche und behördliche Verpflichtungen bzw. Auflagen, welcher Art auch immer (z.B. Elektroattest, statische Gutachten, etc.), einzuhalten bzw. die dadurch entstehenden Kosten selbst zu tragen. Zwecks Überprüfung der Einhaltung dieser Bestimmung ist der Vertragspartner verpflichtet, amtlichen Kontrollorganen den Zutritt zu den Bestandsobjekten zu ermöglichen.
Anwesenheitspflicht
Der Vertragspartner bzw. ein bevollmächtigter Vertreter muss während der Veranstaltung anwesend sein.
Versicherung
Der Vertragspartner hat für eine Feuer- und Veranstalter-Haftpflichtversicherung zu sorgen. Auch das technische Equipment von Fair Enough Veranstaltungs GmbH sollte vom Vertragspartner gegen allfällige Risiken versichert werden. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, bei Selbstabholung sobald die Ware unser Lager verlässt, bei Lieferung und full service sobald die Ware beim Lieferort angekommen ist.
Kompensationsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt allfällige Gegenforderungen, die er an uns haben könnte, mit den an uns zu erbringenden finanziellen Leistungen zu kompensieren und im Hinblick auf solche Gegenforderungen diese Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten.
Salvatorianische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus welchem Grunde auch immer nichtig sein, so ändert dies nichts an der Rechtsgültigkeit der übrigen Punkte dieser Geschäftsbedingungen.